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Edu-Card

Jedes Kind erhält zu Schulbeginn eine Edu-Card. Beim Termin mit dem Schulfotografen werden die Fotos gemacht und der Ausweis erstellt. Der Ausweis gilt für 4 Schuljahre.

Nutzen:
  • Ausweis für Ermäßigungen bei Eintritten
  • Ausweis für die Gültigkeit ermäßigter Öffi-Tickets (z.B. Top-Jugend-Ticket,…)

Vorgehensweise zum Erhalt einer Edu-Card:
  • Einzahlung von 4€
  • Anwesenheit beim Termin mit dem Schulfotografen

Vorgehensweise zur Aktualisierung des Schülerausweises:
  • Die gültigkeit der Karte beträgt 4 Jahre.
  • Nach 4 Jahren muss eine neue Schulcard erworben werden.

Hinweise:
  • Bei jedem Schulwechsel muss eine neue Edu-Card an der Schule erworben werden.
  • Bei Verlust der Schulcard ist eine neue Edu-Card kostenpflichtig zu erwerben.
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Top-Jugend-Ticket

Das Top-Jugend-Ticket der Wiener Linien ist ein Fahrschein, der für Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres für die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland gilt.
 
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Spindschlüssel

Kaution
Mit dem Eintritt in unsere Schule erhält Ihr Kind einen Spindschlüssel zur Verwahrung von Schulsachen während des Schuljahres.
Damit Ihr Kind einen Spindschlüssel erhält, ist eine Kaution von 25€ zu entrichten. Diese Kaution wird bei Schulaustritt, sobald der Schlüssel und der Spind ordnungsgemäß und vollständig in Ordnung zurückgegeben wurden, wieder zurückerstattet. Sollten der Spindschlüssel oder der Spind bei der Rückgabe beschädigt sein, oder der Spindschlüssel nicht zurückgegeben werden, so wird die Kaution zur Behebung der Schäden einbehalten.
 
Verlust
Geht der Spindschlüssel im Laufe der Schullaufbahn verloren oder kaputt, so kann ein Ersatz dann ausgehändigt werden, wenn 25€ für den Neuankauf des Schlüssels abgegeben werden.
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Fernbleiben vom Unterricht

Gerechtfertigtes Fernbleiben liegt vor
  • bei Krankheit

  • bei außergewöhnlichen Ereignissen im Leben der Schüler/innen oder deren Familien (Absprache mit KV oder Direktion)

  • bei Befreiung von bestimmten Unterrichtsgegenständen

  • bei Erlaubnis zum Fernbleiben
     

    Bei vorhersehbarer Abwesenheit (z.B. Arzttermin) muss die Erlaubnis zum Fernbleiben eingeholt werden

  • bis zu 1 Tag bei KV
  • mehr als 1 Tag bei Direktorin zumindest 1 Woche vorher
  • mehr 1 Woche bei Bildungsdirektion zumindest 1 Monat vorher
  • (Formular in der Direktion abzuholen und wieder abzugeben)
Ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterricht
1. Mal:
Gespräch mit KV
2. Mal:
Gespräch mit KV und Direktorin, Information der Erziehungsberechtigten
3. Mal oder mehr als 1 Tag:
Schriftliche Verwarnung und Information der Erziehungsberechtigten durch KV
4. Mal oder mehr als 2 Tage:
Schriftliche Verwarnung und Information der Erziehungsberechtigten durch Direktorin
Verhaltensnote: Antrag  „Zufriedenstellend“
Mehr als 3 Tage:
Anzeige bei der Verwaltungsbehörde
Bei zweiter Anzeige Verhaltensnote: Antrag „Wenig zufriedenstellend“
 
Vereinbarungen
  • Arzttermine haben außerhalb der Unterrichtszeit zu erfolgen

  • Kein Unterschied zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht

  • Entlassung während des Unterrichts nur, wenn der/die Schüler/in abgeholt wird

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